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Push TAN (App-basiertes TAN-Verfahren)

Für das Push-TAN-Ver­fahren benö­tigt der Kunde Pass­wort oder PIN und ein Smart­phone, auf wel­chem eine spe­zi­elle App des Finanz­in­sti­tutes instal­liert ist, an welche die Push-Mel­dungen über eine ver­schlüs­selte Inter­net­ver­bin­dung gesendet werden.

Das gilt es bei der Ver­wen­dung von Push TAN zu beachten:

  • Über­prüfen Sie bei der Bestä­ti­gung von Trans­ak­tionen die zu signie­renden Daten sorgfältig.
  • Geben Sie keine ver­zö­gert ein­tref­fenden Anmelde-Anfragen frei und melden Sie dem Finanz­in­stitut, wenn Sie solche unauf­ge­for­dert zuge­stellt erhalten.
  • Bewahren Sie Ihre Zugangs­daten getrennt von Ihrem Mobil­te­lefon auf.
  • Beachten Sie alle für Smart­phones gel­tenden Sicher­heits­emp­feh­lungen.
  • Schreiben Sie keine Pass­wörter und PINs auf, es sei denn, Sie halten die Notiz unter Verschluss.
  • Geben Sie Ihre Iden­ti­fi­ka­ti­ons­nummer und das Pass­wort oder Ihre PIN aus­schliess­lich in der Login-Maske Ihres E-Ban­kings ein.
  • Geben Sie Ihre per­sön­liche App PIN aus­schliess­lich auf Ihrem Smart­phone ein.

Funk­ti­ons­weise

Nach der Ein­gabe von Iden­ti­fi­ka­ti­ons­nummer und Pass­wort oder PIN im E-Ban­king-Portal über­mit­telt das Finanz­in­stitut einen ein­ma­ligen Zugangs­code (Push TAN) an das Smart­phone. Um an diesen Code heran zu kommen, muss der Kunde eine App starten und sich mit­tels PIN authen­ti­fi­zieren. Erst nach Ein­gabe dieses zusätz­li­chen Zugangs­codes ist der Login-Vor­gang abge­schlossen und der Zugriff auf das Konto wird gewährt.

Teil­weise müssen auch poten­ziell gefähr­liche Trans­ak­tionen wie z.B. auf­fäl­lige Über­wei­sungen mit­tels Push TAN-Ver­fahren bestä­tigt werden. Viele Sys­teme merken sich wie­der­keh­rende Zah­lungs­emp­fänger eines Kunden, so dass nicht mehr jede Über­wei­sung bestä­tigt werden muss.

Das Ver­fahren schützt vor Angriffen, welche Trans­ak­tionen mani­pu­lieren (z. B. Man-in-the-Browser-Angriffen), sofern der Bank­kunde die auf dem Dis­play ange­zeigten Trans­ak­ti­ons­daten vor dem Bestä­tigen auf ihre Rich­tig­keit hin überprüft.

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