Nun ist es so weit: Die roten und orangen Einzahlungsscheine wurden am 1. Oktober endgültig durch die QR-Rechnung abgelöst und sind nicht mehr gültig. Was passiert, wenn Sie diese weiterhin verwenden?
Die Antwort ist einfach: Garnichts. Die Zahlung wird nicht ausgeführt. Wenn bei Ihnen also noch Daueraufträge über veraltete rote oder orange Einzahlungsscheine laufen, sollten Sie diese umgehend anpassen. Ansonsten riskieren Sie eine Mahnung.
Was, wenn Sie einen roten oder orangen Einzahlungsschein erhalten? Prüfen Sie, ob eine vollständige IBAN-Nummer auf dem Einzahlungsschein aufgeführt ist, und überweisen Sie den Betrag darauf. Sollte dies nicht der Fall sein, bleibt Ihnen nichts anderes übrig, als beim Rechnungssteller eine QR-Rechnung zu verlangen.
Weitere Informationen zur QR-Rechnung finden Sie hier.