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Rote und orange Ein­zah­lungs­scheine sind nicht mehr gültig!

Nun ist es so weit: Die roten und orangen Ein­zah­lungs­scheine wurden am 1. Oktober end­gültig durch die QR-Rech­nung abge­löst und sind nicht mehr gültig. Was pas­siert, wenn Sie diese wei­terhin verwenden?

Die Ant­wort ist ein­fach: Gar­nichts. Die Zah­lung wird nicht aus­ge­führt. Wenn bei Ihnen also noch Dau­er­auf­träge über ver­al­tete rote oder orange Ein­zah­lungs­scheine laufen, sollten Sie diese umge­hend anpassen. Ansonsten ris­kieren Sie eine Mahnung.
Was, wenn Sie einen roten oder orangen Ein­zah­lungs­schein erhalten? Prüfen Sie, ob eine voll­stän­dige IBAN-Nummer auf dem Ein­zah­lungs­schein auf­ge­führt ist, und über­weisen Sie den Betrag darauf. Sollte dies nicht der Fall sein, bleibt Ihnen nichts anderes übrig, als beim Rech­nungs­steller eine QR-Rech­nung zu verlangen.
Wei­tere Infor­ma­tionen zur QR-Rech­nung finden Sie hier.

 

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